Skip to main content

Die Folter

Der Mensch als Abbild Gottes ist grundsätzlich ein gutmütiges Wesen, dies änderte sich aber in den Augen des mittelalterlichen Christen, wenn ein Dämon oder der Teufel selbst sich in dessen Körper einnistete. Die Folter oder besser gesagt die peinliche Befragung muss als eine Art der Teufelsaustreibung betrachtet werden, bei der nicht nur die andauernde verbale Ermahnung, sondern auch der körperliche Schmerz den Verdächtigten in einen Zustand versetzt, dass es dem Guten ermöglicht die Oberhand zu erlangen und den Teufel auszutreiben und ein Geständnis abzulegen. Dieses musste dann nach 24 Stunden ohne Folter wiederholt werden, ansonsten war das Geständnis ungültig und der Verdächtige musste abermals auf die Folterbank. Wiederstand der Verdächtigte diese Tortur dreimal, musste er als unschuldig betrachtet und auf freien Fuss gesetzt werden. Die peinliche Befragung war streng reglementiert, durch mehrere Personen überwacht und protokolliert worden, es wurde also nicht willkürlich "drauf" losgefoltert. Auch durften die Schmerzen nicht so stark ausfallen, dass der Verdächtige ohnmächtig wurde, weil so der Zweck verfehlt wurde, ja eigentlich durfte kein Blut fliessen.

Bei weltlichen Verbrechen wurden drei Grade und bei Hexenprozessen fünf Grade der Folter angeordnet. Zu Beginn wurde der Verdächtige entkleidet und in ein Folterhemd gesteckt, die Foltergeräte wurden ihm vom Vollstrecker gezeigt und erklärt. Hier ist nicht auszuschliessen, dass auch Instrumente gezeigt wurden, die dann aber niemals zur Anwendung kamen. Beim zweiten Grad, der Pressfolter, fand vor allem die Daumenschraube ihre Verwendung, es wurden aber auch andere Vorrichtungen, wie z.B. der Bettlerkrone dem spanischen Stiefel oder dem verschollenen Fässchen verwendet.


Bild oben: Das Hexenhemd von Veringstadt (Dieses geweihte Folterhemd wurde 1680 vermutlich ANNA KRÄMERIN vor dem Verhör angelegt.) Zu Beginn der peinlichen Befragung wurde der/die Verdächtige entkleidet und in ein Folterhemd gesteckt. Dies hatte zum einen den psychischen Effekt der Verstärkung des Gefühls, des ausgeliefert seins und der Verletzlichkeit.

Der Hexenprozess begann mit einer Rede des Inquisitors, der die Untaten der "Unholdinnen" vortrug und die Bevölkerungen aufrief, sich von den Hexen zu reinigen. Die Frau wurde verhaftet und anschliessend von den Richtern, die ausschliesslich Männer waren, peinlich Verhört.

Somit führten sie zu einem Geständnis der Angeklagten. Der Ankläger war oft nur eine Person die eine Rivalin ausschalten wollte. Fast ausnahmslos werden die "Hexen" zum tode durch Verbrennung verurteilt. Als Gnadenserweis wird manchen besonders gefügigen Opfern die Erdrosselung vor der Verbrennung zugestanden..

Auch die Schnürung fand ihren Platz im zweiten Grade. Die Schraubvorrichtungen wurden aber nicht gnadenlos bis zum Anschlag zugedreht. Zu Beginn wurden sie nur locker angelegt um das Gefühl zu vermitteln. Am nächsten Tag dann halb hart und am übernachsten Tag hart, so dass keine bleibende Schäden zu befürchten waren. Der dritte Grad, die Streckung, hierfür gab es verschiedene Vorrichtungen wie die Streckbank, die Leiter oder den Aufzug.


Hierzulande fand vor allem der Aufzug Anwendung. Dem Verdächtigen wurden die Hände auf den Rücken gebunden und mit einem Seil, das über eine Umlenkrolle lief, in die Höhe gezogen. Bei der scharfen Varianten wurde noch ein bis zu 50 kg schwerer Marderstein an die Füsse gebunden und den Körper mehrere Male aufgezogen und in das Seil fallen gelassen, was ein Ausrenken der schultern zur Folge hatte.

Ein missverstandenes sehr interessantes Gerät ist die Folter oder Mundbirne; In den meisten Büchern die sich mit diesem Thema befassen ist nachzulesen, dass dieses Spreizinstrument in den Mund eingeführt und auseinandergedreht, den Verdächtigen am Schreien hindern sollte. Dies wurde aber durch den Versuch mit einem freiwilligen Probanden wiederlegt. Auch wenn die Birne bis zur Schmerzgrenze auseinandergeschraubt wird ist ein Schreien immer noch möglich. Es wird auch immer wieder behauptet, bei Verbrechen wie Homosexualität oder Unzucht seien diese Instrumente auch in andere Körperöffnungen eingeführt worden.

Doch wer nur ein bisschen von menschlicher Anatomie und der Technik der Mundbirne versteht, dazu noch die damaligen Gepflogenheiten punkto Sexualität berücksichtigt, muss Einsehen, dass auch dies nicht stimmen kann. Wenn man bedenkt, dass die Folter eine Form der Teufelsaustreibung darstellte und ein gepeinigter die Zähne zusammenbiss und somit den Ausgang versperrte, kann man sich leicht vorstellen wozu dieses Instrument wirklich Verwendung fand. Nach der Tortur musste der Henker den gefolterten verarzten, so dass man ihn im besten Falle in die Freiheit entlassen konnte oder im anderen Fall zumindest der Gang zur Richtstätte bewerkstelligen konnte. Dies ist einer der Gründe weshalb der Henker, Nachrichter, Freymann, Scharfrichter , Meister Hans (Er hatte viele Namen) über ein "umfangreiches Heilwissen" verfügte.