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Richtstätte Basel

richstaette-basel

Früher, bis in die Neuzeit, war das Gellert nichts weiter als ein Waldstück nahe der Stadt. Niemand wollte hier Wohnen, zumal sich hier der Galgenhügel, die Basler Richstätte, befand. Erst als in den zwanziger Jahren des 19.Jhd. an dieser Stelle die letzte Hinrichtung durchgeführt und die Richtstätte abgebaut worden war, wurde der Weg frei für grosszügige Bebauungen ausserhalb der Stadt. In den späten 1960er Jahren wurden bei Erdarbeiten zum Autobahnbau die Grundmauern des Galgenpodiums wiederentdeckt. Dabei fand man auch die dort verscharrten Gebeine Hingerichteter; so etwa vier Schädel und Oberkörperknochen. 1975 kamen bei Arbeiten an der Autobahnböschung an der Nordmauer des Fundaments Gebeine ans Licht. In einer leichten Senke vor der selben Mauer fand man im Jahr darauf weitere Reste menschlicher Skelette.

Im 13.Jhd. stand auf dem Lysbüchel an der heutigen Grenze zu Frankreich ein Basler Galgen. Dieser wurde in der ersten Hälfte des 14.Jhd. auf den Gellert verlegt. Früher bildeten drei Säulen die Stützen auf denen jene Balken ruhten, an denen Stricke befestigt wurden. Bis zu sechs Todeskandidaten konnten hier in einem Gang gehängt werden.

- Hinrichtungen der Bauernführer auf der Richtstätte vor dem Steinentor in Basel (1653).


- Hans Jakob Tschudi von Eptingen endete ebenfalls auf der Richtstätte auf dem Gellert. Dass er zum Zeichen seiner Schande am 29.November 1788 auf einem Schlitten zur Stadt hinaus vor das Steinentor zur dortigen Richtstätte geschlieft wurde, was als eine besonders entehrende Prozedur galt.

Die Mittlere Brücke diente neben dem Personen- und Warenverkehr auch als Richtstätte. Beim Käppelijoch wurde das Todesurteil durch "Schwemmen" vollstreckt, wobei Kindsmörderinnen, Ehebrecherinnen und Kupplerinnen mit zusammengebundenen Händen und Füssen und mit Gewichten versehen in den Fluss geworfen wurden. Falls sie bei St.Johann noch lebend aus dem Rhein gefischt wurden, wurde ihnen die Strafe erlassen (siehe Bilder unten). -Quelle: http://www.altbasel.ch http://hls.dhs-dss.ch

Basel Kaeppelijoch 1900

Kaeppeli Joch In Basel

Auf dem Gellert

Die damalige alte Stadt umfasste einst klar abgegrenztes Siedlungsgebiet, dieses Gebiet war keineswegs immer fruchtbares Land, denn Waldwildnis lehnte sich auch im südöstlichen Gebiet, dem heutigen Gellert- und St.Albanquartier an. Noch in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts war hier ein Grossteil mit Wald bedeckt. Dieser Waldbestand wurde schon in den ältesten Klosterurkunden als "hardaicum", eben als Hard bezeichnet. Demnach wird nicht nur die Hard genannt, sondern hier stand ein Teil des einst gewaltigen Hardwaldes. Dass der Wald gerodet, in fruchtbares Ackerfeld, Mattland und Rebland umgewandelt wurde, ist der Tätigkeit einzelner Klöster zu verdanken.


Das Gellertfeld auf der Terasse über der Birs und dem St. Albanteich blieb bis zu Beginn der 1850er Jahre praktisch unberührt, es war Hinterland mit Reben und Obstbäumen. Diese bauliche Zurückhaltung bestand daraus, weil an der Strasse das weit sichtbare Hochgericht stand. Hinrichtungen wurden in den Chroniken immer wieder erwähnt. Es war unbestritten die Haupthinrichtungsstätte von Basel. Der dortige Galgen wurde dann aber, weil kein Bedarf mehr bestand, im Jahre 1822 abgebrochen. Die in Basel allerletzte Hinrichtung wurde am 04. August 1819 auf dem Hochgericht vor dem Steinentor vollzogen, und nicht wie im Flurnamen-Bericht "Auf dem Gellert beim Hochgericht" erwähnt. Damals wurde Xaver Herrmann von Colmar, Ferdinand Deissler von Inzlingen und Jakob Föller von Sonderach wegen Strassenraubes, Brandstiftung und Mordes zum Tod durch das Schwert verurteilt. Heute erinnert auf dem Gellert bloss noch der Name "Galgenhügel" -Promenade an die einst unheimliche Stätte. Bildergallerie Galgenhügelpromenade, Basel

1 Xaver Hermmann

2 Ferdinand Deissler

3 Jakob Foeller Von Sonderach

Auf dem Gellert "Käppeli"

Feldkappelen rings um die Stadt an den Landstrassen gehörten damals zum Bild. Belege darüber erscheinen schon im im 13.Jahrhundert. Entsprechende Namen verweisen auf eine ehemalige oder noch bestehende Kapelle hin, bezeichnen aber auch die Lage bei einer Kapelle oder die Zugehörigkeit zu einer solchen. Über die Kapelle beim St. Albantor sind weder nähere Umstände warum und wieso, oder anderweitige Funktionen bekannt. Kurz gesagt, sie wurde einfach nebenbei erwähnt: Wenn der "Verurtheilte" vom Leben zum Tode gebracht werden sollte, so führte man ihn hinaus zu "Chappelin", um das "Urtheil" durch das Schwert an ihm auf dem Hochgericht zu vollziehen.

Auf dem Gellert beim Hochgerichte

Die wohl früheste Richtstätte war jene auf dem Markte. Diese wurde noch Jahrhunderte lang für Exekutionen politischer Verbrecher verwendet. Übrige Hinrichtungen wurden vor der Stadt vollzogen. Im 13. Jahrhundert geschah dies auch vor Spalen auf dem Lysbühl (auf der Lyss), hier stand ein Galgen. Aber der Basler Bürger Johann von Arguel, ein einflussreicher gewalttätiger Grossgrundbesitzer und Wortführender dieser Gegend wollte den Galgen nicht mehr in diesem Gebiet. Da er auch Liegenschaften besass, fand er nun, dass diese durch die Nähe des Galgen entwertet würden.

Der Galgen sollte in das Gebiet des Klosters St. Alban auf dem "Göllert" zu stehen kommen, wo es Niemanden störe als nur die Mönche. Diverse Fakten lassen darauf schliessen, dass der rabiate Arguel in der Zeit um 1350 den Galgen - ohne Zustimmung des Rats - kurzerhand auf dem Gellert aufstellen liess. Da erhebte die Klostergemeinschaft beim Rat der Stadt Basel Einsprache gegen das Vorgehen. Auch die frommen Mönche zeigten keine Begeisterung für einen desolaten Galgen in ihrem "Hoheitsgebiet". Sie betrachteten dieses Ansinnen als eine launische Tat der Willkür.

Prior Theobald von Villars-la-Combe (1363 - 1373) wandte sich mit einem scharf abgefassten Protest gegen die Obrigkeit, die den Galgen der "vor vil Ziten zem heiligen Crütze uff dem Lusbule an einer offen Strass stant". Es sei für "unser Gotzhus, unsern Gütern und ouch den Burgern ze Basel, die das Gütern hant, gar schedelich" zu St. Alban wieder einen Galgen, sei er aus Stein oder aus Holz zu bauen. Noch rief der wortgewaltige Sprecher des Konvents aus, die Ratsherrn sollten "üwer Selen und üwer ewige Seligkeit bedenken und das jüngste gericht, so ein jegklich Mönsch, si sin bös oder gut, ze Gerichte stan muss".

Der Rat einerseits zog Kundschaft betreffend dieser Einrichtung auf dem Gellert ein. Sechs Männer gaben vor dem Notar jeweils Kundschaft über die Wiederaufrichtung eines Galgens durch den Rat der Stadt Basel. Denn das Land zwischen Stadtmauer und Birs, sowie von der Stadt nach St.Jakob hinaus führende Strassen und dem Rhein gelegen, war Klostereigentum, das sei zu respektieren.

Zwischenzeitlich konnte der desolate Galgen seinen Zweck kaum noch erfüllen, und der Probst zu St. Alban verbot die Benützung. Als dennoch die städtischen Behörden im Jahr 1370 in feierlichem Zuge mit dem Dieb heranzogen, erkannten sie erst an Ort und Stelle die Unbrauchbarkeit des Galgens. Um nicht unverrrichteter Sache heimzukehren, hängten sie den Dieb an einen Baum mit einem Ast über dem Teich. Sobald die Müller am nächsten Morgen die über dem schwebende Gestalt wahrnahmen, schlugen sie im Zorn den Baum um, und begruben die Gehängten.

Die Räte Ihrerseits pochten nun auf eine Erneuerung des Galgens, und die Verlegung erklärt sich daraus, dass das Gebiet vor Spalen immer mehr Wohnraum in Anspruch genommen wurde. Trotz allen Bedenken blieb die Obrigkeit standhaft und bei der Verfügung. Die Unnachgiebigkeit des Rats gegenüber den Mönchen zu St. Alban wurde schlussendlich noch durch die Anlage eines stattlichen Galgengerüstes unterstrichen. So rückte sich der Bereich der Bannmeile gelegene Galgen auf dem Gellert zur Gerichtsbarkeit und Rechtshoheit. Die Todesstrafe wurde, vornehmlich im mitterlalterlichen Basel mit einer Bedenkenlosigkeit ausgesprochen, die uns heute erschaudern lässt. Menschliches leben galt eigentlich recht wenig, wenn es um die Sicherheit der Bürgerschaft herhalten musste.

Die Bevölkerung konnte sich an öffentlichen Hinrichtungen des öftern weiden und ergötzen. Die Obrigkeit war da mit aller Strenge um die Ruhe und Ordnung in der Stadt besorgt. Das war mehr als verständlich, denn Basel als pulsierende Handels- und Verkehrsstadt zog auch wie magnetisch dubiose Gestalten und Räuberbanden an, die sich hier reichlich Beute versprachen. Demonstrativ wurde die Todesstrafe verhängt und an dem Galgen hängen gelassene Leichname sollten Einheimische wie Fremde mit Abscheu erfüllen und lichtscheues Gesindel von Schandtaten abhalten.

In einer Hinrichtung von 1374 heisst es: "Man henkte zu Basel einem malefizischen Juden, am dritten Tag begehrte er Christ zu werden, am 10. Tag erbaten ihn edle Frauen herabzunehmen". Mit Wein gewaschen um erquickt zu werden, starb er am selben Tag. Ein anderer Jude lebte noch 13 Tage am Galgen. Zur Zeit der Basler Messe, als ein aufgeknöpfter Schmidt am Galgen hing, beeilte sich ein Krämer mit Tagesanbruch dahin zu gelangen, ermüdete aber und schlief unter einem Baum unweit des Galgens ein. Da kamen zwei Wanderer und wussten vom Gehängten und riefen ihm zu: "Komm mit uns zur Messe, komme herab". Der unter dem Baum schlafende erwachte und rief: "Ich komm mit Euch". die beiden anderen glaubten die Stimme des Gehängten zu hören und jagten auf und davon, hinten der Krämer. So gings zum St. Albantore, wo die Angsterfüllten wie tot umfielen, erholten sich zwar, aber immer noch den Schrecken in den Gliedern.

Die Begräbnisstätte für Hingerichtete war meist der St. Elisabethen-Gottesacker. In den Chroniken dieser Richtstätte ist zwischen den Jahren 1550 - 1600 von 62 Todesstrafen die Rede, aber nur 6 Hinrichtungen durch den Strang. Am 11.Oktober 1561 sollten unter anderem drei Diebe enthauptet werden, wovon einer wegen falscher Aussage vom Schwert mit Anklage zum Strang verurteilt wurde. Der Lohnherr Chr. Burckhardt teilt in seinem Bericht vom 12. August 1719 dem Rate mit, dass die letztmalige Aufrichtung des Hochgerichtes vor Sankt Alban-Tor am 19. April 1694 durch das Lohnamt geschehen ist. Bei der jeweiligen Aufrichtung werde die vorgeschriebene Ordnung streng eingehalten. Für die Beteiligten war am Abend auf der Metzgerstuben ein Nachtessen bereit, wobei auch Wein aus dem Herrenkeller ausgeschenkt wurde.

Hochgericht Hardfeld

Plan Sebastian Muenster 1549

Die letzte Hinrichtung durch Scharfrichter Peter Mengis (1769 - 1856) fand am 4. August 1819 auf der Richstätte vor dem Steinentor statt. Im Jahre 1821 richtete eine beträchtliche Anzahl Güter-Besitzer vor dem St. Albantor das Gesuch an den Rat, es möchte das Hochgericht auf dem Gellert abgetragen werden. Diesem Begehren stimmten die Stadtväter ohne Einwand mit einem Tatbeschluss vom 24. November 1821 zu. Eine gewisse Unsicherheit bestand bei der Vergebung der Abbrucharbeiten. Der bekannte Lehenmann Johannes Knecht - genannt "Galgenhans" - anerbot sich, die Arbeit für 400 Franken zu übernehmen. Er bekam den Auftrag und konnte im Januar des Jahres 1822 das Hochgericht abbauen. Mit der Liquidation dieser blutbefleckten Stätte war nun der Weg der Landspekulation geebnet. Laut Bericht vom 28. Februar 1822 wurde auf der Stelle des einstigen Hochgerichtes eine Linde gepflanzt.